Allgemeine Bedingungen zur Teilnehme an Fading Dimensions

  Allgemeine Bestimmungen
Die Veranstaltung der LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht
gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient
der Kostendeckung.
Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen
der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer
ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes
zumindest den Ausschluß des Betreffenden von der laufenden sowie
weiteren Veranstaltungen vor.
  Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer muß das Alter von 18 Jahren erreicht haben.
Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger
übernommen werden.
Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass und zu jeder Zeit
der Veranstaltung ausweisen können.
Jeder Teilnehmer muss sich bis spätestens Freitag, den 22.04.2005 am Einlass angemeldet haben, ansonsten erlischt sein Teilnahme- und Platzrecht.
Sollte ein Teilnehmer beabsichtigen sich erst später in der Fronte'79 einzufinden muss er dies bis spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung per mail an support@fading-dimensions.de melden, dann wird dies natürlich berücksichtigt.
Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen
Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls
durch Vorlage von Kontoauszügen o.ä. bestätigen.
Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor,
Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet
sich den Teilnehmer zeitgerecht zu informieren, welche Hardware
weiters zur Teilnahme nötig ist.
Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft
seiner Geräte selbst verantwortlich.
Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme
des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen
zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
  Bestimmungen während der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und nicht gegen diese zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zurückzuzahlen. Sollte der Ausschluß von der Veranstaltung auf Nichtbeachtung dieser Regeln hin geschehen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
Es gilt während der Veranstaltung außer in den besonders dafür ausgewiesenen Bereichen allgemeines Rauchverbot
Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, sowie allgemein Elektrogeräten (ausgenommen natürlich der eigene Computer sowie Monitor!) mit einem Stromverbrauch von mehr als 100W, besonders Lautsprechern, Wasserkochern etc. ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist lediglich in geringen Mengen und zum Eigenbedarf erlaubt.
Bei Getränken gibt die Grenze von zwei Behältern über bzw. drei unter einem Liter Fassungsvermögen.
Dem Teilnehmer ist es untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
Der Veranstalter verpflichtet sich, etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter bietet Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort.
  Turniere und Preisvergabe
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
  Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter obigem Punkt angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.